FOKUS WOHNEN DEUTSCHLAND

FONDSINFORMATIONEN

Hier finden Sie Pflichtveröffentlichungen des offenen Immobilien-Publikums-Fonds „FOKUS WOHNEN DEUTSCHLAND“. Bitte beachten Sie die rechtlichen Hinweise.

WESENTLICHE UNTERLAGEN DES „FOKUS WOHNEN DEUTSCHLAND“

ISINDE000A12BSB8
Stand27.03.2024
Ausgabepreis59,37
Ruecknahmepreis56,54
Nettoinventarwert je Anteil 56,54
CurrencyEUR

VerkaufsprospektÖffnen
BasisinformationsblattÖffnen
Bisherige WertentwicklungÖffnen
Monatliche PerformanceszenarienÖffnen
HalbjahresberichtÖffnen
JahresberichtÖffnen
Monatsreport MärzÖffnen
Bekanntmachung vom 07.03.2017Öffnen
Bekanntmachung vom 15.03.2017Öffnen
Bekanntmachung vom 05.10.2018Öffnen
Bekanntmachung vom 22. Oktober 2021Öffnen
Bekanntmachung vom 15. November 2022Öffnen
Bekanntmachung vom 20. Juli 2023Öffnen

ENVIRONMENTAL SOCIAL GOVERNANCE (ESG)

Informationen nach Art. 6 Abs. 1 b) OffenlegungsverordnungÖffnen
Nachhaltigkeitsbezogene Offenlegung gemäß Artikel 10 der Verordnung (EU) 2019/2088 (Offenlegungsverordnung)Öffnen

WEITERE INFORMATIONEN

Neben den über diese Website frei erhältlichen Publikationen sind für Anleger des FOKUS WOHNEN DEUTSCHLAND weitere Informationen erhältlich. Hierbei handelt es sich im Wesentlichen um für regulierte Anleger zur Einhaltung ihrer aufsichtsrechtlichen Vorgaben erstellte Auswertungen. Jeder Anleger des FOKUS WOHNEN DEUTSCHLAND hat die Möglichkeit, diese Informationen über die Website des FOKUS WOHNEN DEUTSCHLAND abzurufen bzw. anzufordern.

Auf die Website des FOKUS WOHNEN DEUTSCHLAND gelangen Sie hier:  Website FOKUS WOHNEN DEUTSCHLAND

RISIKOMANAGEMENT

Für Informationen in Bezug auf die von uns verwalteten Publikums-AIF z.B. über die Anlagegrenzen des Risikomanagements, die Risikomanagementmethoden, die jüngsten Entwicklungen bei den Risiken und Renditen der wichtigsten Kategorien von Vermögensgegenständen sowie das aktuelle Risikoprofil schreiben Sie uns gerne an.

ORDERANNAHMESCHLUSS

Orderannahmeschluss der Verwahrstelle ist börsentäglich um 12 Uhr.

RÜCKGABE

Für die Rückgabe seiner Anteile hat der Anleger eine unwiderrufliche Rückgabeerklärung abzugeben, die von der depotführenden Stelle des Anlegers entgegengenommen wird. Bis zur tatsächlichen Rückgabe der Anteile sperrt die depotführende Stelle des Anlegers die Anteile im Depot, auf die sich die Erklärung bezieht.